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Die Rahmen-Brandschutzordnung gilt für den gesamten Campus — Haidgraben 2 sowie Alte Landstraße 21, 21a, 23, 25, 27 und 29 in 85521 Ottobrunn — und alle zugehörigen Bereiche. Sie ist Bestandteil Ihres Mietvertrags und verbindlich für alle gewerblichen Mieter, deren Beschäftigte und beauftragte Fremdfirmen.
Diese Seite fasst die wichtigsten Regeln zusammen. Maßgeblich ist das vollständige Dokument einschließlich Anlagen, das Sie unten herunterladen können.
I.Geltung und Verbindlichkeit
- Die Rahmen-Brandschutzordnung wurde von hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH in Anlehnung an DIN 14096 erstellt. Sie besteht aus Teil A (Aushang, für alle Personen), Teil B (für alle, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten) und Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben).
- Sie ist eine verbindliche Anweisung. Jede Person ist in ihrem Arbeitsbereich für die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen verantwortlich; die Brandschutzordnung muss allen Beschäftigten zugänglich sein.
- Alle Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit, bei einem Wechsel des Aufgabenbereichs und danach mindestens jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung koordiniert und dokumentiert die jeweils vorgesetzte Person.
II.Verhalten im Brandfall
- Ruhe bewahren.
- Brand melden: Handfeuermelder betätigen, Notruf 112. Den Notruf nie aus dem Brandraum absetzen, sondern von einem Telefon außerhalb des Brandbereichs.
- In Sicherheit bringen: gefährdete Personen warnen, Hilflose mitnehmen, Türen schließen (nicht abschließen), den gekennzeichneten Rettungswegen folgen, Aufzug nicht benutzen, Sammelstelle aufsuchen und auf Anweisungen achten. Nie in das Gebäude zurückkehren.
- Löschversuch unternehmen — nur ohne Eigengefährdung, mit dem nächstgelegenen Feuerlöscher. Menschenrettung geht immer vor.
- Bei Auslösung der Brandmeldeanlage ertönt im betroffenen Gebäude ohne Vorwarnzeit der DIN-Warnton (schriller, auf- und abschwellender Sirenenton). Eine Räumungsaufforderung kann auch mündlich erfolgen — dann sofort räumen.
- Ist der Fluchtweg verraucht: Tür schließen, Fugen abdichten, sich am Fenster bemerkbar machen und über 112 Hilfe rufen. Bei Rauch gebückt gehen, notfalls kriechen.
III.Sammelstellen
Die Sammelstellen des Campus befinden sich:
- Parkplatz Alte Landstraße Ecke An der Westumgehung (Nord)
- Freifläche Haidgraben Ecke An der Westumgehung (Süd)
- Freifläche Haidgraben Ecke Alte Landstraße (West)
Machen Sie sich schon jetzt mit der für Sie vorgesehenen Sammelstelle vertraut — dort wird die Vollzähligkeit festgestellt. Gewerbliche Mieter können eigenverantwortlich eine abweichende Sammelstelle für ihren Bereich festlegen.
IV.Brände verhüten
- Rettungswege, Treppenräume, Flure und Gänge sind frei von Gegenständen und brennbaren Stoffen zu halten. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sowie Einrichtungen für die Feuerwehr bleiben jederzeit frei und zugänglich.
- Rauchen ist in allen Gebäuden nicht gestattet. Feuer und offenes Licht sind grundsätzlich verboten; Ausnahmen genehmigt in den Gemeinschaftsflächen das Facility Management, in den Mietbereichen die Geschäftsführung des Mieters. Kerzen zu Dekorationszwecken sind unzulässig.
- Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt oder blockiert werden; sie bleiben geschlossen, sofern sie nicht über zugelassene Feststellanlagen offengehalten werden.
- Elektrische Geräte sind regelmäßig auf Betriebssicherheit zu prüfen — in den Mietbereichen in Verantwortung der Geschäftsführung des Mieters. Private netzabhängige Elektrogeräte sind grundsätzlich untersagt.
- Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen; Ordnung und Sauberkeit sind die wichtigste Voraussetzung für den organisatorischen Brandschutz.
V.Besonderheiten im Objekt
- Hochhausturm (Alte Landstraße 21a): In Treppenräumen und Aufzugsvorräumen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Der Turm ist gesprinklert — zu Sprinklerköpfen mindestens 0,50 m Abstand halten, nichts daran befestigen.
- Rettungsfenster: In Alte Landstraße 29 (1.–4. OG) sowie in den Aufstockungen Alte Landstraße 23 und 27 wird der zweite Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr sichergestellt. Die gekennzeichneten Rettungsfenster müssen jederzeit für alle Nutzer zugänglich und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.
- Bestandstreppenhäuser Alte Landstraße 23, 25 und 27: Eine kaskadierte Brandfall-Alarmierung sorgt für eine etagenweise zeitversetzte Räumung. Bitte weisen Sie Ihre Beschäftigten in diesen Ablauf ein.
- Mobilitätseingeschränkte Personen sind bei der Räumung zu unterstützen und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu betreuen.
VI.Pflichten der gewerblichen Mieter
Die Geschäftsführung des Mieters ist für die Organisation des Brandschutzes im eigenen Mietbereich verantwortlich. Insbesondere:
- Benennung einer für den Brandschutz verantwortlichen Person und eines Vertreters gegenüber der Vermieterin (bitte an enjoy@theview.de).
- Prüfung der Rahmen-Brandschutzordnung auf die Belange des eigenen Mietbereichs und — soweit erforderlich — Erstellung einer eigenen Brandschutzordnung auf dieser Grundlage.
- Benennung und Ausbildung von Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutz- und Evakuierungshelfer).
- Unterweisung der eigenen Beschäftigten sowie regelmäßige Brandschutz- und Räumungsübungen einschließlich Nachbereitung.
- Weitergabe brandschutzrelevanter Mängel an das Facility Management.
- Übergabe der Rahmen-Brandschutzordnung an beauftragte Fremdfirmen und Nachunternehmer — dokumentiert.
VII.Fremdfirmen und Heißarbeiten
- Fremdfirmen melden sich bei Arbeiten in allgemein zugänglichen Bereichen arbeitstäglich beim Facility Management an und ab und bestätigen vor Arbeitsbeginn die Kenntnis des Merkblatts für Fremdfirmen (Anlage 3).
- Feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, Trennschleifen, Löten u. Ä.) sind nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig (Muster in den Anlagen 7 und 8), mit Brandwache und bereitgestellten Löschmitteln.
- Abschaltungen von Strom oder Wasser sind nur nach Genehmigung durch die Gebäudeverwaltung gestattet.
VIII.Dokumente und Anlagen
- Rahmen-Brandschutzordnung, Version 1.0 (PDF, 39 Seiten)
- Anlagen (PDF) — Merkblatt Feuerlöscher, Merkblatt Fremdfirmen, Merkblatt Feuergefährliche Arbeiten, Unterschriftenlisten, Muster-Erlaubnisscheine, Muster-Alarmplan, Verzeichnis der Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, Muster-Bestellungsurkunde für den Brandschutzbeauftragten, Änderungshistorie
- Anlagen als ausfüllbare Word-Vorlage (DOCX)
Den Aushang (Teil A) und die Flucht- und Rettungspläne für Ihren Bereich erhalten Sie auf Anfrage bei der Hausverwaltung.
IX.Änderungen
Die Rahmen-Brandschutzordnung wird bei Änderungen der Gegebenheiten vor Ort, spätestens alle zwei Jahre, durch eine fachkundige Person überprüft und fortgeschrieben. Geänderte Fassungen werden Ihnen in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Änderungen, die auf gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben oder auf zwingenden Erfordernissen der Gefahrenabwehr beruhen, gelten ab Mitteilung.
Die jeweils geltende Fassung ist (a) bei der Hausverwaltung jederzeit anforderbar und (b) online unter www.theview.de/brandschutzordnung mit ausgewiesenem Versionsstand abrufbar. Ergänzend gilt die Hausordnung.
enjoy@theview.de · +49 89 60821-233
Im Brandfall immer zuerst den Notruf 112 wählen. Erreichbar Mo–Fr 9:00–17:00; außerhalb der Geschäftszeiten gelten die in den Allgemeinbereichen ausgehängten Notrufnummern.